Ich habe zur Kenntnis genommen, dass meine im Rahmen der Inanspruchnahme von Diagnose- und Behandlungsleistungen angegebenen personenbezogenen Daten sowie sämtliche im Zuge der Gesundheitsdienstleistung erhobenen personenbezogenen Gesundheitsdaten seit dem 1. Januar 2013 im Rahmen des USVS 2.0 an das Gesundheitsministerium der Republik Türkei übermittelt werden müssen und dass Ärzten sowie Gesundheitseinrichtungen hierzu durch das Gesundheitsministerium eine Verpflichtung auferlegt wurde.
Mir wurde erläutert, dass zu den angeforderten Informationen unter anderem sämtliche Identitäts-, Adress- und Kontaktdaten, Schwangerschaftstests, Gesundheitsverlauf, Behinderungsstatus, Familienstand, Alkohol-, Drogen- und Tabakkonsum, Beruf, Ausbildung, Einkommensstatus, Krankheitsbeschwerden, Krankengeschichte (Anamnese), alle Untersuchungsergebnisse, die beauftragten Untersuchungseinrichtungen, Angaben zu Frauen im Alter von 15–49 Jahren wie Geburten, Fehlgeburtenarten und -anzahl, Maßnahmen der Frauengesundheit, verwendete Methoden der Familienplanung, Ergebnisse der Schwangerschaftsfeststellung, Datum der letzten Menstruation, Blutgruppe des Vaters, alle Schwangerschaften unabhängig davon, ob sie bestätigt wurden oder nicht, sämtliche mit Geburt oder Fehlgeburt endenden Schwangerschaften sowie alle präventiven, diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen im Bereich der Mund- und Zahngesundheit und viele weitere Daten gehören.
Mir ist bekannt, dass die vom Gesundheitsministerium angeforderten, mich betreffenden Aufzeichnungen zu den besonders schützenswerten personenbezogenen Daten zählen und dass eine Weitergabe dieser Daten ohne meine Einwilligung an Personen oder Institutionen außerhalb der an Diagnose-, Behandlungs- und Untersuchungsprozessen beteiligten Ärzte und des Gesundheitspersonals einen Eingriff in mein Recht auf Schutz der Privatsphäre und meiner personenbezogenen Daten darstellt.
Mir wurde mitgeteilt, dass Artikel 20 der Verfassung bestimmt, dass jeder das Recht auf Achtung seines Privat- und Familienlebens hat, dass die Unverletzlichkeit des Privat- und Familienlebens gewährleistet ist, dass jeder das Recht auf Schutz seiner personenbezogenen Daten hat und dass personenbezogene Daten nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen oder mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet werden dürfen; die Grundsätze und Verfahren zum Schutz personenbezogener Daten sind gesetzlich geregelt.
Es wurde mir erklärt, dass das Gesundheitsministerium mit den erhobenen Informationen eine personenbezogene Gesundheitsdatendatei erstellt, dass diese Daten anonymisiert analysiert und die Ergebnisse für die Planung von Gesundheitsdienstleistungen sowie die Festlegung von Gesundheitspolitiken verwendet werden und dass für die Erhebung dieser Daten keine gesonderte Einwilligung der Patienten eingeholt wird.
Mir wurde mitgeteilt, dass keine Garantie oder Zusicherung hinsichtlich des Nichtauftretens von Sicherheitsproblemen nach der Erhebung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten mit dieser Methode gegeben wird und dass keine Klarstellung darüber erfolgt ist, welche Person oder Institution im Falle möglicher negativer Folgen verantwortlich wäre.
Vor dem Hintergrund all dieser Informationen erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine im Rahmen der Diagnose- und Behandlungsleistungen von mir mitgeteilten sowie im Zuge der Gesundheitsdienstleistung erhobenen personenbezogenen Daten an das Gesundheitsministerium übermittelt werden.